Schreiben von Anwaltskanzlei: Verein „Rettet die Ybbsäsche“ darf geschützte Wortmarke nicht mehr verwenden.

Alle drei Jahre prämiert der Verein „Rettet die Ybbsäsche“ außergewöhnliche Leistungen rund um die Ybbs, wie zum Beispiel Initiativen zur Müllvermeidung oder zum Erhalt intakter Lebensräume.

Der Ruf dieses Ybbs-Umwelt-Oskars hat längst die Grenzen Österreichs überschritten. So landete dieser Tage ein Schreiben einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei im Postkasten des Vereins „Rettet die Ybbsäsche“, mit der Aufforderung, die Wortmarke „Oskar“ ab sofort zu unterlassen. Mandantin der Kanzlei ist die „Academy of Motion Picture Arts and Sciences“ in Kalifornien. Die Bezeichnung des Preises als „Ybbs-Umwelt-Oskar“ würde einen Eingriff in die Markenrechte der Mandantin darstellen, heißt es in dem Schreiben. Die abweichende Schreibweise und der Zusatz „Ybbs-Umwelt-Oskar“ vermögen daran nichts zu ändern. Aufgrund des sozialen und ökologischen Gedankens hinter dem verliehenen Preis sei die Academy jedoch dazu bereit, von der Durchsetzung der ihr zustehenden Rechts abzusehen, heißt es weiter.

„Rettet die Ybbsäsche“-Obmann Leopold Hochpöchler ist über die Aufforderung überrascht: „Die Aktion dient ausschließlich der Bewusstseinsbildung, insbesondere der jüngsten Bevölkerungsschicht. Wir möchten auf einen achtsamen Umgang mit dem Lebensraum Ybbs, welcher in den Sommermonaten intensiv für Freizeitaktivitäten genutzt wird, hinweisen“.

Ob die Prämierung für herausragende Leistungen vom Verein nun völlig gestrichen wird oder nur ein anderer Name für die Aktion gesucht wird, soll sich bei der nächsten Vorstandssitzung entscheiden.

„Es war niemals unsere Absicht, der amerikanischen Filmindustrie Schaden zuzufügen“, stellt Hochpöchler klar. „Lieber wäre es uns jedoch, die Filmwirtschaft würde bei den Oscar-Verleihungen ebenfalls den Umweltgedanken einfließen lassen.“