Bericht NÖN, Daniela Schlemmer

2010 startete die EVN bereits mit der Planung des Kleinwasserkraftwerks Ferschnitz an der Hohen Brücke. Der Baubeginn schien zwischenzeitlich zum Greifen nahe, immerhin gab es bereits einen rechtskräftigen Naturschutzbescheid und eine wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt.
Doch dann rief die Bürgerinitiative „ProYbbs“, die gegen das Projekt Kraftwerk ankämpft, die EU auf den Plan. Und fand Gehör. Die EU-Kommission leitete im August 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, da sie Verfahrensmängel beim Kraftwerksprojekt festgestellt habe.
Die Behörden hätten nach Auffassung der Kommission das Kraftwerksvorhaben nicht im Einklang mit der FHH-Richtlinie (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen) bewertet. Österreich musste daraufhin eine Stellungnahme abgeben.

„Wenn die Behörde das Projekt neu beurteilt,
sind wir offen für Gespräche und bemühen uns,
zu einer positiven Lösung beizutragen.“
Stefan Zach, EVN

Jetzt – mehr als eineinhalb Jahre später – kommt wieder Bewegung in die Sache. Die EU-Kommission veröffentlichte auf ihrer Homepage, dass Österreich eine Stellungnahme erhält, in der Bund und Land aufgefordert werden, die FHH-Richtlinie vollständig einzuhalten. Das bedeutet: Sollte das Kraftwerk Ferschnitz tatsächlich gebaut werden, dürfen sich der Bau und Betrieb nicht negativ auf die Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebiets Ybbs auswirken.
Die EU-Kommission sieht im Fluss eines der beiden wichtigsten Gebiete zur Erhaltung des Huchen-Fisches. Kommt Österreich der aktuellen Aufforderung binnen zwei Monaten nicht nach, könne der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet werden. Dieser kann das Recht dann durchsetzen und die Republik Österreich unter Umständen auch zu einem Bußgeld verurteilen.
Auf Nachfrage der NÖN beim Land NÖ zur neuesten Entwicklung gab es keine Auskunft, denn: „Wir haben das Schreiben der EU-Kommission noch gar nicht. Sobald dieses bei uns einlangt, werden wir es prüfen“, sagt Karl Hiesberger von der Naturschutzabteilung des Landes.
Die EVN als Projektwerber ist nicht in das Vertragsverletzungsverfahren eingebunden. Ihr kommt gar keine Parteistellung zu. Pressesprecher Stefan Zach betont jedoch: „Wenn die Behörde das Projekt neu beurteilt, sind wir offen für Gespräche und bemühen uns, zu einer positiven Lösung beizutragen.“

„Zu viel gelogen, gemogelt, ‚hingebogen‘“

Die Kraftwerkspläne blieben gegenwärtig vom Schreiben der EU-Kommission, das der EVN ebenso wenig vorliege, unberührt. „Das ändert nichts an unserem Vorhaben“, sagt Zach.
Das hört Grünen-Gemeinderat (Euratsfeld) und Bürgerinitiative „Pro-Ybbs“-Sprecher Franz Raab gar nicht gern: „Wir erwarten ein klares Nein von Landeshauptmann Erwin Pröll und von der Firma EVN zum geplanten Kraftwerksstandort an der unteren Ybbs. Zu viel wurde gelogen, gemogelt, Gutachten ‚hingebogen‘ und manipuliert. Zu viele Fischarten, in etwa 16 verschiedene, sind schon aus der Ybbs verschwunden oder drohen gerade zu verschwinden“, betont er.
Außerdem fehle sehr viel Schotter. Hunderttausende Kubikmeter Schotter seien nicht berücksichtigt worden. „Und das Sterblichkeits-Gutachten zur Mortalität der Fische wurde auch falsch gerechnet. Die Verfahrensmängel sind zu eklatant bei den Einreichpapieren“, ist Franz Raab überzeugt.