Pro Ybbs lässt Kraftwerksprojekte in Natura 2000-Gebieten prüfen. Land und EVN sehen das „ganz nüchtern“.

Vor dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens für das geplante Kraftwerk Ferschnitz hat die Bürgerinitiative Pro Ybbs nun eine Beschwerde bei der EU eingebracht. „Was ist schützenswerter als ein Natura 2000-Gebiet?“, fragt sich Pro-Ybbs-Obmann Gerald Mevec.

Besonders kiritisiert er, dass die EVN nun – neben dem Kleinwasserkraftwerk Ferschnitz – nun im unmittelbaren Anschluss an die Renaturierung im Wasserschutzgebiet Greimpersdorf noch einen Standort für ein weiteres Kraftwerk sucht. „Das bedeutet, dass der Verbesserungseffekt der Renaturierung durch den anschließenden Stau des Kraftwerks wieder aufgehoben wird. Auch die weitere notwendige Renaturierung im Unterlauf ist dadurch eingeschränkt“, kritisiert der Pro Ybbs-Obmann.

Sinnvoll wäre es, so Mevec, die Renaturierung im Unterlauf fortzusetzen, damit der von der EU in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte „gute Zustand“ hergestellt wird und der Fluss ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung sein kann. Durch einen Kraftwerksbau würde der Zustand der Ybbs hihgegen verschlechtert – und die Kosten für die notwendige Renaturierung auf die EU verlagert. Leider stoße der gemeinsame Kampf von Pro Ybbs und Fischereiverbänden mit dem WWF bei Landesregierung und EVN auf taube Ohren.

Mevec betont: „Wir sind nicht gegen alles. Aber zumindest soll die Ybbs einen „guten Zustand“ erreichen. Wir hoffen, dass die EU die Situation objektiv bewertet und zu einem Ergebnis kommt, dass von allen Seiten zu akzeptieren ist.“Neben dem Verein Pro Ybbs hat auch der österreichische Fischereiverband eine Beschwerde eingereicht, weil das Land NÖ der EU zu wenige Natura 2000-Gebiete gemeldet hätte.

EVN-Sprecher Stefan Zach rechnet dennoch nicht damit, dass sich das Projekt Kraftwerk Ferschnitz verzögert: „Im Sommer 2014 seien ohnehin noch Vorbereitungsarbeiten geplant, Baubeginn soll frühestens im Herbst 2013 sein: „Und bis dahin sollte es doch eine Antwort der EU geben.“

„Das muss man ganz nüchtern sehen“, kommentierte Martin Angelmaier, Leiter der Abteilung Wasserbau des Landes NÖ: „Ich gehe schon davon aus, dass es passt. Tatsache ist, dass es einen rechtskräftigen Naturschutzbescheid und eine wasserrechtliche Bewilligung gibt – wobei hier noch zwei Einsprüche vom Lebensministerium behandelt werden.“

Von: NÖN/Hannes Hirtenlehner